Betriebliche Betreuung

Arbeitsmedizinisches Leistungsspektrum

  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen gemäß des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 2) der Berufsgenossenschaften
  • Beratung bei Fragen zur Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene und Umweltmedizin
  • Durchführung regelmäßiger Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Förderung des gesundheitsgerechten Verhaltens am Arbeitsplatz durch direkte ärztliche Empfehlungen vor Ort
  • Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Gezielte Beratung zu Gefahrstoffen
  • Unterweisungen zum Gesundheitsschutz im Betrieb
  • Mitwirken bei der Organisation der 1. Hilfe im Betrieb
  • Teilnahme an Arbeitsschutzsitzungen (ASA-Sitzung)

  • Erstellung einer arbeitsmedizinischen Vorsorge-Matrix für die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung
  • Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), z.B. für Tätigkeiten am Bildschirm (G 37), Tätigkeiten mit Lärm (G 20), Tätigkeiten mit Atemschutz (G 26) oder Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (G 42)
  • Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Angebots- und Pflichtvorsorgen inkl. Biomonitoring (z.B. G 2 Blei, G 38 Nickel, G 15 Chrom-VI-Verbindungen)
  • Pflichtvorsorge vor beruflichem Aufenthalt in den Tropen und Subtropen (G 35), reisemedizinische Beratung und Durchführung erforderlicher Schutzimpfungen
  • Bei Einsätzen mit hohen körperlichen Belastungen, z.B. in Hitze (G 30) oder in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (G 28)

  • Führerscheinverlängerungen (FEV), z.B. für LKW-Fahrer
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25), z.B. für Kranführer und für Staplerfahrer
  • Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41)
  • Baumarbeiten (H 9-Untersuchung)
  • Sehfähigkeitsnachweis für Qualitätsprüfer (z.B. für ZFP-Prüfung nach DIN EN ISO 9712)
  • Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7): Tragen von schwerem Atemschutz (G 26.3)

  • für die Berufsfeuerwehr
  • bei Einsatz im Rettungsdienst
  • für Tätigkeiten im Gesundheitswesen
  • bei Einsatz in speziellem Arbeitsumfeld (Chemiepark, Recycling)

  • Arbeitszeitgesetz (Nachtarbeit)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Beratung und Untersuchung für schwangere Mitarbeiterinnen inkl. Gefährdungsbeurteilung (Mutterschutzgesetz, Biostoffverordnung)